Vereinnahmung der von den Wohneigentümer zu entrichtenden Beiträge sowie Geltendmachung dieser Beiträge gegenüber säumigen Wohnungseigentümern namens der übrigen Wohnungseigentümer oder gerichtlich im eigenen Namen.
Einberufung und Durchführung der Wohnungseigentümerversammlung mit den dazugehörigen Vorbereitungsarbeiten sowie führen der Versammlung und die Erstellung der notwendigen Niederschriften.
Erstellen von Wirtschaftsplänen und Jahresabrechnungen.
Die für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen treffen.
In dringenden Fällen sonstige zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen einleiten.
Alle Zahlungen und Leistungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die mit der laufenden Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zusammenhängen.
Willenserklärungen und Zustellungen entgegenzunehmen, soweit sie an alle Wohneigentümer in dieser Gemeinschaft gerichtet sind.
Maßnahmen zu treffen, die zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines sonstigen Rechtsanteils erforderlich sind.
Ansprüche gerichtlich und außergerichtlich geltend zu machen, sofern er hierzu durch Beschluss der Wohnungseigentümer ermächtigt ist,
Abschluss von Verträgen im Rahmen der Verwaltungsaufgaben und Vornahme sonstiger Rechtsgeschäfte.
Betreuen, überwachen und beraten der Dienstkräfte.