Wohneigentumsverwaltung
- Vereinnahmung der von den
Wohneigentümer zu entrichtenden Beiträge sowie Geltendmachung dieser
Beiträge gegenüber säumigen Wohnungseigentümern namens der
übrigen Wohnungseigentümer oder gerichtlich im eigenen Namen.
- Einberufung und Durchführung der
Wohnungseigentümerversammlung mit den dazugehörigen
Vorbereitungsarbeiten sowie führen der Versammlung und die Erstellung
der notwendigen Niederschriften.
- Erstellen von Wirtschaftsplänen und
Jahresabrechnungen.
- Die für die ordnungsgemäße
Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums
erforderlichen Maßnahmen treffen.
- In dringenden Fällen sonstige zur
Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen
einleiten.
- Alle Zahlungen und Leistungen zu
bewirken und entgegenzunehmen, die mit der laufenden Verwaltung des
gemeinschaftlichen Eigentums zusammenhängen.
- Willenserklärungen und Zustellungen
entgegenzunehmen, soweit sie an alle Wohneigentümer in dieser
Gemeinschaft gerichtet sind.
- Maßnahmen zu treffen, die zur Wahrung
einer Frist oder zur Abwendung eines sonstigen Rechtsanteils
erforderlich sind.
- Ansprüche gerichtlich und
außergerichtlich geltend zu machen, sofern er hierzu durch Beschluss
der Wohnungseigentümer ermächtigt ist,
- Abschluss von Verträgen im Rahmen der
Verwaltungsaufgaben und Vornahme sonstiger Rechtsgeschäfte.
- Betreuen, überwachen und beraten der
Dienstkräfte.
- Technische Kontrollen am Gemeinschaftseigentum.
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