Wohneigentumsverwaltung
  • Vereinnahmung der von den Wohneigentümer zu entrichtenden Beiträge sowie Geltendmachung dieser Beiträge gegenüber säumigen Wohnungseigentümern namens der übrigen Wohnungseigentümer oder gerichtlich im eigenen Namen.
  • Einberufung und Durchführung der Wohnungseigentümerversammlung mit den dazugehörigen Vorbereitungsarbeiten sowie führen der Versammlung und die Erstellung der notwendigen Niederschriften.
  • Erstellen von Wirtschaftsplänen und Jahresabrechnungen.
  • Die für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen treffen.
  • In dringenden Fällen sonstige zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen einleiten.
  • Alle Zahlungen und Leistungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die mit der laufenden Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zusammenhängen.
  • Willenserklärungen und Zustellungen entgegenzunehmen, soweit sie an alle Wohneigentümer in dieser Gemeinschaft gerichtet sind.
  • Maßnahmen zu treffen, die zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines sonstigen Rechtsanteils erforderlich sind.
  • Ansprüche gerichtlich und außergerichtlich geltend zu machen, sofern er hierzu durch Beschluss der Wohnungseigentümer ermächtigt ist,
  • Abschluss von Verträgen im Rahmen der Verwaltungsaufgaben und Vornahme sonstiger Rechtsgeschäfte.
  • Betreuen, überwachen und beraten der Dienstkräfte.
  • Technische Kontrollen am Gemeinschaftseigentum.
   
 

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