Technische
Verwaltung
- Laufende Überwachungen des baulichen
Zustandes und Überwachung aller erforderlichen Reparaturen unter
Berücksichtigung evtl. Gewährleistungsansprüche und deren
Durchsetzung.
- In dringenden Fällen sonstige zur
Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen
einleiten.
- Vorbereitung und Veranlassung von
Handwerkerangeboten, Ausschreibungen und sonstigen Dienstleistungen.
- Abschluss von Verträgen (Wartungs-
und Pflegeverträge sowie Dienstleistungs- und Lieferverträge).
- Vergabe und Überwachung von
Reparatur-, Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen.
- Nachhalten von Terminen (Angebote,
Auftragsausführung, Mängelrüge, Gewährleistungsansprüche,
etc.).
- Ablesung von Zählereinrichtungen.
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