Technische Verwaltung
  • Laufende Überwachungen des baulichen Zustandes und Überwachung aller erforderlichen Reparaturen unter Berücksichtigung evtl. Gewährleistungsansprüche und deren Durchsetzung.
  • In dringenden Fällen sonstige zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen einleiten.
  • Vorbereitung und Veranlassung von Handwerkerangeboten, Ausschreibungen und sonstigen Dienstleistungen.
  • Abschluss von Verträgen (Wartungs- und Pflegeverträge sowie Dienstleistungs- und Lieferverträge).
  • Vergabe und Überwachung von Reparatur-, Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen.
  • Nachhalten von Terminen (Angebote, Auftragsausführung, Mängelrüge, Gewährleistungsansprüche, etc.).
  • Ablesung von Zählereinrichtungen.
   
 
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